Landwirtschaft



  • Ackerbau
  • Futterbau
  • Tierhaltung 
  • Biogasanlagen
  • Obstbau
  • Gemüsebau
  • Hofläden, Direktvermarkter, Standbetreiber auf Wochenmärkten
  • Forstwirtschaft
  • Gartenbaubetriebe, Landschaftsbaubetriebe


Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG heißen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG). Sie sind für alle Versicherten bindend. Gemeinsam setzen wir die VSG in praktikable, angemessene und auf ihren Betrieb zugeschnittene Lösungen um, ohne dabei das nötige Augenmaß zu verlieren und den Kostenrahmen zu sprengen.

Technischer Fortschritt und Automatisierung haben die Landwirtschaft radikal verändert. Die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sind, bedingt durch Witterung, Tierverhalten, Pflanzenwuchs und andere natürliche Faktoren, ständigen Veränderungen und Wechselwirkungen unterworfen. Das erfordert ständige Aufmerksamkeit und ein gutes Bewusstsein für den Arbeitsschutz bei allen Beteiligten. Eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der VSG  und anschließender Erstellung von Betriebsanweisungen bilden die Basis für gut geschulte, sicherheitsbewusste Mitarbeiter.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen sich ein Angebot erstellen.


 

Ich biete folgende Leistungen an


   Gefährdungsbeurteilung:

  •    Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung
  •    Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  •    Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung
  •    Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG


   Betreuungsleistungen:

  •    Jährliche Begehung incl. Fortschreibung GB
  •    Einführung neuer Arbeitsverfahren, Maschinen
  •    ArbMedV-Kartei                                  (je Ma/p.A.)
  •    Gefahrstoffverzeichnis
  •    Betriebsanweisung
  •    Flucht- und Rettungsplan
  •    Notfall- und Alarmplan

  Schulungen

  •    Im Betrieb
  •    Gruppenveranstaltung überbetrieblich